KI in Prüfungen: Wie lexilink die HIBB-Richtlinie umsetzt
Hamburgs berufsbildende Schulen haben jetzt verbindliche Regeln für KI in Prüfungen. So ist lexilink gebaut, um sie zu erfüllen.
Worum es geht
Seit dem 17. April 2024 gilt am Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) eine verbindliche Richtlinie zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Zusammenhang mit Leistungsbeurteilungen und Prüfungen. Sie betrifft alle Bildungsgänge der berufsbildenden Schulen in Hamburg — und damit jede Lehrkraft, die KI bei der Erstellung oder Durchführung von Leistungsnachweisen einsetzt.
lexilink nutzt KI. Deshalb haben wir uns gefragt: Was muss ein Lernwerkzeug leisten, damit Lehrkräfte diese Richtlinie ohne Mehraufwand einhalten können? Dieser Beitrag erklärt, wie wir lexilink daran ausrichten.
Was die Richtlinie verlangt
Die Richtlinie folgt einem Grundsatz: Schulische Arbeiten und Prüfungen müssen eigenständige Leistungen der Lernenden sein. Daraus ergeben sich fünf Anforderungen:
- Die Lehrkraft entscheidet (§2), bei welchen Leistungsnachweisen KI genutzt werden darf — und informiert die Lernenden vorab über die Regeln.
- Transparenz (§3.1): Wird KI genutzt, sind Tool, Version, URL, der Prompt, das Datum, der Output und die Einsatzform zu dokumentieren — ein Hilfsmittelverzeichnis. Format:
<Prompt> prompted by <Vorname Nachname>, Datum, URL. - Datenschutz (§3.2): Keine personenbezogenen Daten in KI-Tools eingeben, keine Dokumente hochladen, aus denen sich Personen ableiten lassen.
- Urheberrecht (§3.3): KI gibt geschützte Inhalte oft ungekennzeichnet wieder — eine ungeprüfte Übernahme verletzt das Urheberrecht.
- Täuschung (§4): Nicht kenntlich gemachte KI-Nutzung gilt als Täuschung. Empfohlen wird eine Eigenständigkeitserklärung.
Wo lexilink KI einsetzt — und wo nicht
Das ist die wichtigste Unterscheidung: In lexilink unterstützt KI die Lehrkraft beim Erstellen von Aufgaben, Inhalten und Übungsfragen. Die Bewertung von Schülerleistungen erfolgt nicht durch KI. Geschlossene Aufgaben werden regelbasiert ausgewertet, offene Aufgaben bewertet die Lehrkraft — wie immer.
Kein Black-Box-Grading. Keine KI, die über Bestehen oder Nichtbestehen entscheidet. Die pädagogische Verantwortung bleibt dort, wo sie hingehört.
So erfüllt lexilink jede Anforderung
§2 — Die Lehrkraft entscheidet. Für jeden Test legt die Lehrkraft eine KI-Richtlinie fest: *verboten*, *erlaubt mit Kennzeichnung* oder *erlaubt*. Die Lernenden sehen diese Regel vor Beginn des Tests.
§3.1 — Transparenz auf Knopfdruck. Erstellt eine Lehrkraft Aufgaben mit KI-Unterstützung, protokolliert lexilink automatisch Tool, Modell, Prompt und Datum. Daraus erzeugt lexilink ein Hilfsmittelverzeichnis im vorgegebenen Format — exportierbar als Nachweis. Was die Richtlinie als Pflicht vorsieht, wird zur Funktion.
§3.2 — Datenschutz und Datensouveränität. lexilink ist so gebaut, dass KI-Anfragen über ein eigenes, in der EU betriebenes Sprachmodell laufen — ohne Weitergabe an US-Anbieter wie OpenAI. Den produktiven Umstieg auf dieses EU-Hosting schließen wir im Rahmen dieser Initiative ab. Zusätzlich warnt lexilink, wenn in Eingabefeldern personenbezogene Daten erkannt werden.
§3.3 — Urheberrecht. lexilink weist beim Einsatz generativer Funktionen auf den sorgsamen Umgang mit geschützten Inhalten hin und sensibilisiert Lehrkräfte und Lernende.
§4 — Eigenständigkeit. Vor der Abgabe bestätigen Lernende eine Eigenständigkeitserklärung, deren Wortlaut sich nach der gewählten KI-Richtlinie richtet. Regelbasierte Integritätssignale unterstützen die Lehrkraft bei der Einschätzung — ohne KI-Überwachung, ohne automatische Verdächtigung.
Unsere Haltung
KI ist ein Hilfsmittel, kein Ersatz für eigenständiges Lernen. Gute Werkzeuge machen die Regeln nicht komplizierter, sondern leichter einzuhalten. Deshalb bauen wir Transparenz, Lehrkraft-Kontrolle und EU-Datensouveränität direkt ins Produkt — statt sie als Checkliste an die Lehrkraft abzuwälzen.
Transparenz in eigener Sache
Wir richten lexilink an dieser Richtlinie aus — das ist ein laufender Prozess. Funktionen wie die KI-Richtlinie pro Test, das automatische Hilfsmittelverzeichnis und die Eigenständigkeitserklärung werden im Rahmen dieser Initiative ausgerollt. Den jeweils aktuellen Stand teilen wir offen mit.
Für Schulen und Institutionen
Sie arbeiten an einer berufsbildenden Schule in Hamburg oder darüber hinaus und möchten lexilink datenschutzkonform einsetzen? Kontaktieren Sie uns für eine Compliance-Übersicht oder ein Pilotprojekt.